- Veranstalter, der auf den Seiten von Master MINT angebotenen Expeditionen und Präsenzphasen, sind folgende Organisationen:
Master MINT Expeditionen: IJM Bildungsreisen GmbH
(www.ijm-bildungsreisen.de)Präsenzphasen in Heidelberg: Institut für Jugendmanagement GmbH
(www.ybs-heidelberg.de)Lerncamps in Saas Fee: IJM Bildungsreisen GmbH
(www.ijm-bildungsreisen.de)Lerncamps in Dänemark: Institut für Jugendmanagement e.V.
(www.ijm-online.de)Genauere Firmenangaben können dem verlinkten Impressum der jeweiligen Homepages entnommen werden.
- Die Anmeldung ist dann für den Teilnehmer verbindlich, wenn die Anmeldung eingegangen ist und dem Teilnehmer schriftlich bestätigt wurde. Die Teilnahmebestätigung erfolgt binnen drei Werktagen. Nähere Teilnehmerinformationen sowie etwaige Busabfahrtszeiten werden ca. eine Woche vor der Veranstaltung per Mail zugesendet.
- Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. Der Teilnehmerbetrag wird dann zu 100% erstattet; weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
- Die Leistungen beschränken sich auf die in der Ausschreibung angegebenen Punkte. Im Falle dass Unternehmen oder Institutionen kurzfristig absagen, werden wir uns um adäquaten Ersatz bemühen. Daher stellt dies keinen Grund für den Rücktritt von einer Reise dar.
- Ein Rücktritt von der Veranstaltung muss ausschließlich schriftlich erfolgen. Erfolgt der Rücktritt weniger als zehn Wochen vor Beginn der Veranstaltung werden 10%, weniger als fünf Wochen werden 25%, weniger als 14 Tage werden 50% und weniger als 3 Tage werden 100% des Teilnehmerbetrages als Kostendeckung einbehalten. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung steht jedem frei.
- Umbuchungen der Freizeiten können noch kostenlos stattfinden solange zu dem gewünschten Termin noch Plätze frei sind. Die Umbuchung ist allerdings erst verbindlich, wenn diese vom Veranstalter bestätigt wird.
- Bis zum Reisebeginn kann ein Teilnehmer noch durch einen Dritten ersetzt werden. Allerdings kann der Veranstalter dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Anforderungen der Freizeit nicht genügt.
- Den Anordnungen der Betreuer ist Folge zu leisten. Verstöße des Teilnehmers durch grobes ordnungswidriges Verhalten können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Die Eltern verpflichten sich in diesem Fall, ihr Kind am jeweiligen Veranstaltungsort abzuholen. Alle anfallenden Kosten sind vom Reiseteilnehmer zu tragen.
- Der Veranstalter ist dazu berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder nach Reiseantritt den Reisevertrag zu kündigen, wenn die Reise durch höhere Gewalt oder sonstige, vom Veranstalter nicht zu vertretene Umstände, wie z.B. Katastrophen, Krieg usw. beeinträchtigt oder nicht durchgeführt werden kann. Der Veranstalter zahlt den anteiligen Reisepreis zurück, der sich aufgrund nicht genutzter Drittleistungen und nach Abzug der eigenen Aufwendungen ergibt.
- Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich der örtlichen Reiseleitung mitzuteilen. Die Reiseleitung wird versuchen, die Beanstandungen vor Ort zu beheben. Gelingt dies nicht, muss eine Niederschrift zwischen Reiseleitung und dem Teilnehmer angefertigt werden. Die Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Mögliche Ansprüche sind in schriftlicher Form direkt über den Veranstalter geltend zu machen. Alle Ansprüche müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Freizeit vorgebracht werden. Es gilt der Poststempel.
- Die Eltern sind verpflichtet, alle chronischen Krankheiten, sowie gesundheitliche Einschränkungen des Teilnehmers, die zu Notsituationen führen können, vor Veranstaltungsbeginn dem Veranstalter schriftlich mitzuteilen. Im Unterlassungsfall, z.B. bei bekannten Infektionskrankheiten, ist eine Haftung für den Veranstalter ausgeschlossen.
- Der Veranstalter schließt für jeden Teilnehmer der Skifreizeit, der Dänemark Lerncamps und der Forschungsexpeditionen einen nachrangigen Versicherungsschutz ab. Dieser beinhaltet eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung.
Für die Expeditionen und Sonderexpeditionen besteht kein nachrangiger Versicherungsschutz. - Die jeweilige Bankverbindung ist der Anmeldebestätigung zu entnehmen.
- Die Nutzung elektronischer Unterhaltungsgeräte (u.a. Handy, mp3-Player) kann von den Betreuern aus pädagogischen Gründen eingeschränkt werden.
- Ein Zu-/Ausstieg für Teilnehmer entlang der Strecke, erfolgt immer an einer Autobahnraststätte oder Autohof mit Restaurant. Bei Verspätung des Abholers darf der Teilnehmer alleine in der Gaststätte warten, da aufgrund der geplanten Fahrzeiten keine Verzögerung der Weiterfahrt des Busses möglich ist.